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     Pflichtverteidiger

 

Rechtsanwältin Strafrecht Berlin
Wann kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht?
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Wenn man Beschuldigter oder Beschuldigte einer Straftat geworden ist, kann die wichtige Frage aufkommen, ob man einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat. Eine Pflichtverteidigung kommt nur in Betracht, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 der Strafprozessordnung (StPO) vorliegt. Das Gericht schreibt in diesen Fällen vor, dass der Beschuldigte oder die Beschuldigte sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen muss. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der beschuldigten Person ein Verbrechen zur Last gelegt wird, wenn die beschuldigte Person sich in Untersuchungshaft befindet oder wenn es wegen der Schwere der Tat oder der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage nötig erscheint, dass der beschuldigten Person ein Verteidiger zur Seite gestellt wird. In einem solchen Fall wird der beschuldigten Person zunächst die Möglichkeit gegeben, sich selbst einen Anwalt zu suchen. Das ist dann ein sogenannter Wahlverteidiger. Nur wenn derjenige das nicht tut, bestellt das Gericht der beschuldigten Person einen sogenannten Pflichtverteidiger (Beiordnung). Die Frage, ob man einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat, hat also zunächst nichts damit zu tun, wie Ihre die finanzielle Lage ist. Dieser Gedanke ist in der Gesellschaft irrtümlicherweise weit verbreitet.

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Wer zahlt den Pflichtverteidiger?

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Ein vom Gericht bestellter Pflichtverteidiger wird zunächst aus der Staatskasse bezahlt. Wenn es in der Hauptverhandlung zu einem Freispruch kommt, werden die Kosten dem Staat auferlegt. Nur wenn der Angeklagte oder die Angeklagte letztendlich verurteilt wird, können die Kosten nachträglich von diesem zurückgefordert werden.

 

Vom Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger?

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Ein Wahlverteidiger hat die Möglichkeit, sich als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen, wenn er einen entsprechenden Antrag stellt und sein Wahlmandat zugleich niederlegt.

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In der Regel ist es ratsam, sich einen Wahlverteidiger auszusuchen, dem man vertraut und bei dem man das Gefühl hat, gut vertreten zu werden. Es geht bei einer möglichen Verurteilung um Ihre Zukunft und daher sollte man nichts dem Zufall überlassen. Fragen Sie den Rechtsanwalt Ihrer Wahl, ob dieser auch bereit wäre, Sie als Pflichtverteidiger vor Gericht zu vertreten!

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Ich persönlich übernehme Ihr Anliegen auch gerne als Pflichtverteidigerin vor Gericht.

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Zögern Sie nicht, rufen Sie uns an und schildern Sie uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich!

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