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Opferanwalt und Nebenklage

Wenn Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat geworden sind, vertreten wir Ihre Interessen gerne im Rahmen des Beistandes oder der Nebenklage vor Gericht. Dabei ist es uns besonders wichtig dass Sie sich bei uns wohl und gut vertreten fühlen. 

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Eine Nebenklage bedeutet, dass man sich als Opfer von bestimmten Straftaten der Seite der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen den Beschuldigten anschließen kann. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre rechtlichen Interessen ausreichend vertreten werden. 

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Die Kosten der Nebenklage werden bei bestimmten schwerwiegenden Straftaten vom Staat übernommen. Fragen Sie uns, ob in Ihrem Fall eine Kostenübernahme möglich ist.  Wir prüfen das gerne für Sie.

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Wir beraten Sie umfassend über Ihre Opferrechte. Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit Schadensersatz oder Schmerzensgeld im Rahmen des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten zu verlangen. Dieses nennt sich Adhäsionsverfahren.

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Mehr zum Thema der Nebenklage finden Sie hier.

Opfer von Gewalt und einstweilige Anordnung

Sie sind Opfer einer Gewalttat und haben Angst den Täter erneut zu begegnen? Bei Gewalttaten, häuslicher Gewalt oder zum Beispiel beim Stalking ist es Möglich Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken. Dadurch kann man unter anderem erreichen, dass der Täter sich Ihnen nicht mehr nähern darf. In einem solchen Fall ist es wichtig schnell zu handeln. Eine einstweilige Anordnung nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes wird spätestens zwei Wochen nach der Tat erlassen.  Wir beraten Sie diesbezüglich umfassend, bereiten den Antrag vor und vertreten Sie vor dem Familiengericht. Wir stehen gerne an Ihre Seite. Rufen Sie uns jetzt an!

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