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Kosten der Strafverteidigung

In einer ausführlichen Erstberatung werden die Kosten für eine Vertretung individuell mit Ihnen vereinbart. Es kommt dabei auf den konkreten Einzelfall an, denn erst nach einer ersten Einschätzung der Rechtslage kann beurteilt werden wie umfangreich ein Verfahren sein wird. 

In der Regel läuft es dabei auf eine Vergütungsvereinbarung hinaus. Das bedeutet, dass eine feste Pauschale für das Ermittlungsverfahren und/oder einer Hauptverhandlung vereinbart wird. Eine Vergütungsvereinbarung ist für beiden Seiten transparent und verbirgt keine böse Überraschung.

Wir übernehmen Ihren Fall auch gerne im Rahmen der Pflichtverteidigung. In diesem Fall werden die Kosten der Verteidigung zunächst von der Staatskasse übernommen. Nur wenn es zu einer Verurteilung kommt, werden die Kosten des Verfahrens nachträglich vom Beschuldigten zurückgefordert. In einem solchen Fall wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. 

Ob ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt und 

mehr zu den Voraussetzungen der Pflichtverteidigung finden Sie hier.

Anwalt
Pflichtverteidiger

Rechtliche Beratung

Es ist auch möglich eine einmalige rechtliche Beratung zu bekommen. Von einer rechtlichen Beratung sind Erstinformationen abgedeckt. Akteneinsicht, Kommunikation mit den Behörden, Stellungnahmen etc. sind jedoch nicht umfasst.

Rechtsschutzversicherung

Zu beachten ist, dass eine Rechtsschutzversicherung in einem Strafverfahren in der Regel nicht greift. Informieren Sie sich hierüber bitte zunächst bei Ihrem Rechtsschutzversicherer.

Kosten der Opfervertretung

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, gibt es bei bestimmte Straftaten die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Staat. Ob diese Voraussetzungen vorliegen prüfen wir gerne für Sie in einer Erstberatung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Mehr zum Thema der Kosten der Nebenklage finden Sie hier.

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